SPD-Antrag: Ergänzung des „Energiesparförderprogramm ab 01.01.2017/2018“

23. September 2019

Förderung von zwei E-Bikes pro Haushalt und Förderung von regulären Fahrrädern ohne Elektroantrieb

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt das Energiesparförderprogramm der Gemeinde zu erweitern und die Förderung unter „2.6 Mobilität – Elektrofahrrad“ zu ergänzen. Pro Haushalt mit mehr als einer Person sollen zukünftig bis zu zwei E-Bikes bis maximal jeweils 500 Euro pro E-Bike gefördert werden. Darüber hinaus soll auch die Anschaffung von Fahrrädern ohne Elektroantrieb mit 30% der förderfähigen Kosten, max. 300 Euro in das Förderprogramm als Punkt aufgenommen werden. Die Aufnahme von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern in das Energiesparförderprogramm wurde durch die SPD-Fraktion bereits beantragt (siehe Ergänzungsantrag vom 22.09.2019) und könnte in diesem Punkt zusammengefasst werden.

Begründung:

Es zeigt sich mehr und mehr wie beliebt elektrogetrieben Fahrräder gerade bei Seniorinnen und Senioren werden. Eheleute kaufen sich oft solche Fahrräder und können sich gemeinsam über die gewonnene Mobilität freuen. Mit der Erweiterung der Fördermaßnahme auf zwei Elektrofahrräder unter Punkt 2.6 des Programms wollen wir diesem Umstand Rechnung tragen. Diese Förderung ist auch generell für Haushalte größer einer Person sinnvoll. Daher sehen wir die Erhöhung für viele Zielgruppen (2-Personenhaushalte und Familien) als sinnvoll.

Die Förderung soll sich auch auf den Kauf regulärer Fahrräder erstrecken. Unsere Nachbargemeinde Ismaning hat es bereits vorgemacht. Eine Förderung analog Ismaning möchten wir auch in das Unterföhringer Energiesparförderprogramm aufnehmen. Jeder Unterföhringer Bürger ab 15 Jahre, mit einer Wohndauer ab 3 Jahren und einer Radgröße von mindestens 26 Zoll kann einen Förderantrag stellen. Die Förderhöhe sollte pro Fahrrad bei 30% der Anschaffungskosten, maximal bei 300 Euro liegen.

Für die SPD-Fraktion Philipp Schwarz Fraktionsvorsitzender

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